Ohne Einsicht: Peter Feldmann wenige Tage vor der Abwahl als Oberbürgermeister am 6. November 2022.
Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann versucht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme vorzugehen. Zur vom Bundesgerichtshof abgelehnten Revision sei eine Beschwerde eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Montag auf Anfrage. Über den Schritt hatte zuvor die „Frankfurter Rundschau“ (Montag) berichtet.
Feldmann war in einem Korruptionsprozess vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (AWO). Im November 2023 hatte der Bundesgerichtshof mitgeteilt, die Revision Feldmanns gegen das Urteil sei abgewiesen – damit wurde es rechtskräftig.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte das Aktenzeichen 2 StR 186/23. Zu diesem Aktenzeichen sei am 8. Dezember 2023 eine Beschwerde eingegangen, sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. Einen Namen dazu nannte er nicht. Wann entschieden werde, könne noch nicht gesagt werden.
Feldmann hatte den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht bereits angekündigt. Das Urteil gegen ihn baue auf Hörensagen auf, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden. Dies müsse überprüft werden.
Unter anderem ging es um die Anstellung seiner damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen AWO-Kita, wo diese „ohne sachlichen Grund“ ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt. Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess war der frühere SPD-Politiker am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Stadtoberhaupt abgewählt worden. Im Februar 2023 trat er aus der SPD aus.
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