Karl Lauterbachs nutzlose Trickserei

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Karl Lauterbachs nutzlose Trickserei

karl lauterbachs nutzlose trickserei

Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit.

Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angestrebte Klinik-Reform droht an seiner fatalen Kommunikationsunfähigkeit zu scheitern. Die Kolumne „Gastwirtschaft“.

Karl Lauterbach hat „eine Art Revolution“ in den Krankenhäusern angekündigt. Deren Strukturen und Finanzierung müssten sich an Qualitätskriterien orientieren. Weniger leistungsfähige Kliniken sollen mit anderen Einrichtungen fusionieren, das ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser werde er erweitern. Die von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen sollen dem medizinischen und pflegerischen Aufwand entsprechen und die Vorhaltekosten der Kliniken abdecken.

Diese Ziele entsprechen den von Fachleuten seit vielen Jahren gestellten Forderungen. Allerdings hat die Bundesregierung nur eingeschränkte Möglichkeiten, sie umzusetzen. Für die Krankenhausversorgung sind die Länder verantwortlich. Sie müssen deren Reform im Bundesrat zustimmen.

Aber anstatt gleich nach Amtsantritt Gespräche mit deren Gesundheitspolitikern zu führen, berief Karl Lauterbach eine Expertenkommission, die Schwerpunkte einer Krankenhausreform benennen sollte. Das war Zeitverschwendung. Eine solche Liste hätten auch seine eigenen Fachleute aufstellen können.

Lauterbachs Entwurf für eine Krankenhausreform

Erst nach über einem Jahr setzte sich Karl Lauterbach mit den Ländern zusammen. Man verständigte sich darauf, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vorlegt, den man gemeinsam bearbeiten und ins Gesetzgebungsverfahren bringen kann.

Aber diese Vereinbarung hat Lauterbach aufgekündigt. Sein jetzt präsentierter Gesetzentwurf wurde so gestaltet, dass er nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen ist. Damit brüskiert Lauterbach nicht nur die Länder, es ist auch eine nutzlose Trickserei.

Lauterbach will sich schlanken Fuß machen

Denn der Bund kann zwar ohne Zustimmung der Länder festlegen, welche stationären Behandlungen die Krankenkassen wie vergüten. Aber die in Lauterbachs Gesetzentwurf neu gestaltete Klassifizierung der Krankenhäuser nach Leistungsgruppen und die Reform der DRG-Fallpauschalen können nur mit zusätzlichen Durchführungsverordnungen umgesetzt werden. Denen müssen die Länder im Bundesrat zustimmen, sonst bleibt das Gesetz ein Muster ohne Wert.

Mit seinem Gesetzentwurf will sich Lauterbach einen schlanken Fuß machen und den Ländern ein Scheitern der Reform anlasten. Aber es ist seine eigene fatale Kommunikationsunfähigkeit, die das so dringliche Projekt der Klinikreform in die Grütze reitet.

Der Autor ist Ökonom und Publizist. Er war Referatsleiter im brandenburgischen Gesundheitsministerium. Zuletzt erschien von ihm „Die ökonomische Vernunft der Solidarität“.

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