Einbruch ins Grüne Gewölbe: Verteidiger fordern Freispruch für Fahrer
Rund drei Jahre nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden ist der Prozess noch nicht beendet.
Nachdem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe im Jahr 2019 hat die Verteidigung im Prozess gegen den 24-jährigen mutmaßlichen Helfer einen Freispruch gefordert. Die Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft vor, nicht objektiv ermittelt zu haben. In ihrem Plädoyer am Mittwoch im Dresdner Landgericht argumentierten sie, dass es ihrem Mandanten nicht verboten gewesen sei, seine Verwandte durch Berlin zu fahren. Selbst wenn ihr Mandant von dem Vorhaben gewusst habe, sei die vorgeworfene Fahrt durch die Polizeikontrolle unterbunden worden.
Der 24-Jährige ist wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, in die Planung des Coups eingeweiht und in dessen Vorbereitungen einbezogen gewesen zu sein. Laut Anklage sollte er in der Tatnacht seinen Bruder und zwei Haupttäter zum vereinbarten Treffpunkt in Berlin fahren, nach einer Polizeikontrolle aber allein weitergefahren sein, um die ihn observierenden Beamten abzulenken.
Sein Mandant habe sich an jenem Sonntagabend mit Freunden verabredet, wie so oft, es sei ein ganz gewöhnlicher Abend gewesen, sagte Verteidiger Stephan Schneider. Das passe nicht zu dem Vorwurf. Er kritisierte zudem, dass der Angeklagte im Mai 2022 für drei Wochen rechtswidrig in Untersuchungshaft gewesen sei. Die angebliche Fluchtgefahr habe es nie gegeben. Der Angeklagte schloss sich im letzten Wort seinen Anwälten an.
Der Einbruch am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer.
Fünf Männer, die mit dem bekannten Berliner Remmo-Clan in Verbindung gebracht werden, waren im Mai 2023 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie gingen in Revision. Eines der Urteile ist inzwischen rechtskräftig. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Im Zuge einer Verständigung war der mengenmäßig größte Teil der Beute zurückgegeben worden – einige der wertvollsten Stücke aber sind nach wie vor verschwunden.