Amazon Prime Video: Weitere Einschränkungen bei Werbeabo

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Amazon Prime Video: Weitere Einschränkungen bei Werbeabo

Das Werbeabo von Prime Video unterscheidet sich vom teureren Abo doch nicht nur durch Reklame: Dolby-Atmos-Ton und Dolby-Vision-Bild gibt es hier auch nicht.

Seit dem 5. Februar muss man in Deutschland bei Amazons Videostreamingdienst Prime Video 3 Euro pro Monat draufzahlen, wenn man Filme und Serien ohne Werbeunterbrechungen sehen möchte. Damit folgt Amazon der Idee der Konkurrenten Netflix und Disney, die das Streamen mit Werbung bereits zuvor etabliert hatten. Allerdings schien es zwischen dem Werbeabo von Prime Video und denen der Konkurrenz einen Unterschied geben: Abgesehen von der Reklame sollte es sich nicht vom teureren Standardabo unterscheiden. Nun zeigt sich jedoch, dass das nicht stimmt: Nutzer des Werbeabos bekommen nach übereinstimmenden Kundenberichten keinen (englischen) 3D-Sound im Dolby-Atmos-Format und kein dynamisches HDR-Bild nach dem Standard Dolby Vision mehr geliefert.

c’t konnte das in eigenen Tests mit verschiedenen Dolby-Atmos- und Dolby-Vision-fähigen Geräten (darunter ein Apple TV und ein LG-Fernseher) nachvollziehen: Zwar erscheinen auch im Werbeabo bei Titeln wie der Originals-Serie “Daisy Jones and The Six” in der Übersicht die Logos für Dolby Atmos und Dolby Vision, bei der Wiedergabe erklingt jedoch nur 5.1-Ton ohne zusätzliche Höhenkanäle und es wird nur ein statisches HDR-Bild im Format HDR10 gezeigt. Amazon selbst weist auf diesen Umstand bislang nicht hin. Eine Rückfrage von heise online hat Amazon nicht unmittelbar beantwortet.

Wenige Premium-Inhalte

Amazon Prime Video war im Unterschied zu Netlifx und Disney+ nie ein großer Unterstützer von Dolby Atmos und Dolby Vision (insgesamt kommt der Dienst auf unter 20 Titel mit englischem 3D-Sound). Dennoch ist es für Kunden mit entsprechenden Wiedergabegeräten bitter, dass selbst diese Premiuminhalte nach der Einführung des Werbeabos nun wegfallen, wenn man nicht bereit ist, 3 Euro im Monat Aufpreis zu zahlen.

Aktuell klagt die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben gegen Amazon aufgrund der Einführung des Werbeabos, die nach ihrer Ansicht eine versteckte Preiserhöhung darstellt. Die Verbraucherzentrale sieht eine wesentliche Vertragsänderung, für die die nötige Zustimmung der Nutzer nicht eingeholt worden sei.

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