Doppelmord im Café 56 – Lebenslängliche Freiheitsstrafe
2017 wurden in einem Lokal in Basel mehrere Menschen mit einer Schusswaffe regelrecht hingerichtet. Am Freitag verkündete das Strafgericht sein zweites Urteil zur Bluttat.
Ermittler bei der Untersuchung des Tatorts.
Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Freitag einen heute 53-jährigen Albaner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ihm wurde vorgeworfen, 2017 gemeinsam mit einem Mittäter in einem Lokal im Kleinbasel zwei Menschen erschossen und einen weiteren schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer regelrechten Hinrichtung und hatte wegen mehrfachen Mordes, teilweise versucht und Vergehen gegen das Waffengesetz eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt.
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft auch betreffend des Hintergrunds der Tat. Für private Streitigkeiten gebe es keine Anhaltspunkte, führte die vorsitzende Richterin aus. Das Café 56 sei wegen Verdachts auf Drogenhandel observiert worden. Sowohl beide Täter als auch die Opfer seien einschlägig vorbestraft. Es sei davon auszugehen, dass die Abrechnung wegen Schulden im Kontext des Drogenhandels erfolgte.
Bereits 2021 hatte das Basler Appellationsgericht das zweitinstanzliche Urteil gegen den zweiten Mann gefällt. Es bestätigte das Urteil des Strafgerichts – eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Die beiden Männer standen nicht gemeinsam vor Gericht, weil der heute 53-Jährige nach der Schiesserei ins Ausland flüchtete. In den Niederlanden wurde er schliesslich verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Drogendelikten.
Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Auch am Freitag zur Urteilsverkündung waren zahlreiche Polizistinnen und Polizisten vor Ort, darunter auch solche von Spezialeinheiten.
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