Sohn (8) vergewaltigt: Keine Haft für Staatsanwalt

sohn (8) vergewaltigt: keine haft für staatsanwalt

Sohn (8) vergewaltigt: Keine Haft für Staatsanwalt

Ein Gerichtsurteil lässt in Deutschland gerade die Wogen hochgehen: Obwohl ein ehemaliger Staatsanwalt seinen eigenen Sohn vergewaltigt hatte, wurde der 53-Jährige lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ist auf freiem Fuß. Er rechtfertigte sich vor Gericht, er sei schlafgewandelt.

Angesichts der Brutalität der Tat, die sich gegen das eigene Fleisch und Blut richtete, ist die Bewährungsstrafe für viele nur schwer nachzuvollziehen. Das Verbrechen war im Jahr 2019 geschehen: Der achtjährige Sohn hatte im Bett der Eltern mit dem Vater geschlafen, während die Mutter im Nebenzimmer bei ihrem Baby übernachtete. Der Übergriff fand mitten in der Nacht statt: Der Bub wurde aus dem Schlaf gerissen, als ihn sein Vater am Penis gepackt und auch seinen Anus berührt hatte.

Kind gewaltsam zu Oralsex gezwungen

Danach drückte M. sein Geschlechtsteil in das Gesicht des Buben und nötigte ihn gewaltvoll zum Oralsex. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen des Sohnes konfrontierte, gab er vor, sich an nichts erinnern zu können. Er fuhr schließlich in die Arbeit und zeigte sich bei seinem Vorgesetzten an. Nach einer Krankschreibung wurde er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Seine Gattin ließ sich von ihm scheiden.

Verteidiger erklärte Tat mit Krankheit „Sexsomnia“

Auch vor Gericht beharrte der ehemalige Staatsanwalt, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, sei nicht bei Bewusstsein gewesen. Sein Anwalt argumentierte, er leide an der Schlafstörung Sexsomnia, an denen Betroffene auch in bewusstlosem Zustand sexuelle Handlungen an sich und anderen vornehmen. Beim Erwachen fehlen Erinnerungen an die Geschehnisse.

Das Urteil regt viele User in sozialen Medien auf, wie in diesem Posting: 

Diese Theorie wurde von einer Ex-Freundin des Angeklagten gestützt: „Als ich von den Vorwürfen hörte, habe ich mich an ähnliche Situationen in unserer rund 20 Jahre zurückliegenden Partnerschaft erinnert“, führte die 42-jährige Zeugin vor Gericht aus. Sie berichtete von mehreren Begebenheiten, in denen sich 53-Jährige beim Sex im Tiefschlaf befunden habe. Sie bezeichnete das als „Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln“.

Zeugin und Ex-Freundin unterstützte These

Die vorsitzende Richterin im Gerichtssaal in Lübeck, Helga von Lukowicz, fand die Aussage der Zeugin jedoch unglaubwürdig. „Nach unserer Überzeugung gab es die von der Zeugin geschilderten Begebenheiten nicht.“ Häufig würden die positiven Erinnerungen an die gemeinsame Zeit nach einer gut verlaufenen Trennung überwiegen – das könnte die Zeugin zu einer wohlwollenden Aussage veranlasst haben. Die nun von dem Angeklagten geschiedene Ehefrau hatte Sexsomnia nie bei M. bemerkt – das Gericht ging davon aus, dass die Verteidigung solche Situationen zu konstruieren versucht habe. Auch der Prozessgutachter vermutet, dass berufliche und persönliche Probleme des Angeklagten zu der Tat geführt haben: „Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück“, fasste die Richterin ihre Theorie zusammen.

Erster Gutachter glaubte Sexsomnia-These 

Brisant: Beinahe wäre es zu gar keinen Prozess gekommen. Drei Verfahren wurden zuvor von der Staatsanwaltschaft Kiel „wegen Zweifel an der Schuldfähigkeit“ bereits eingestellt. In einem ersten Gutachten war die Sexsomnia-These als plausibel bewertet worden. Nur der Hartnäckigkeit der Anwälte des ­Sohnes sei es zu verdanken, dass sich M. doch noch vor Gericht verantworten musste, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“.

Das vergleichsweise milde Urteil überraschte viele Beobachter: Der ehemalige Staatsanwalt wurde zu 18 Monate Haft auf Bewährung verurteilt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat wird von den Richtern als „minderschwerer Fall“ gesehen, da es sich um eine spontane Handlung in einer schwierigen Lebenssituation gehandelt habe. Der Angeklagte habe dadurch viel verloren – neben Job und Ehe würde er auch seine Pension verlieren, sollte das Urteil rechtskräftig werden, berichtete die „Bild“.

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