Österreichischer Kartograf scheitert mit Urheberrechtsklage gegen EZB

Er verkaufte die Nutzungsrechte einer von ihm entworfenen Europakarte für 2180 Euro, mittlerweile ziert sie Milliarden Euroscheine. Der Kartograf fühlt sich um sein Urheberrecht betrogen – ein Gericht entschied anders.

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Österreichischer Kartograf scheitert mit Urheberrechtsklage gegen EZB

Sein Entwurf von Europa ist auf Milliarden Euro-Banknoten zu sehen, die Entlohnung ließ nach Ansicht des Urhebers zu wünschen übrig: Ein Kartograf ist auch in zweiter Instanz mit der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Europa-Grafik auf Euro-Banknoten gescheitert.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage des inzwischen 87 Jahre alten Österreichers ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines Werkes verlangt hatte.

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Das OLG kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die auf den Euroscheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk darstellt. Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH).

Der Kartograf hatte nach Angaben seines Anwalts für die Darstellung Europas verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien verwendet. Er verschob Küstenlinien, Fjorde sowie Inseln und überarbeitete Oberflächenstrukturen und Farben.

Im Jahr 1997 übertrug der Kartograf gegen Zahlung von 30.000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – die Nutzungsrechte für die so geschaffene Europa-Darstellung an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.

Selbstständiges neues Werk sei geschaffen worden

Das Landgericht Frankfurt hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren drei Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter im Mai 2022 ihr Urteil. Unter anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden.

Dem schloss sich inhaltlich das Oberlandesgericht an. Zudem sah der OLG-Senat keinen Kausalzusammenhang zwischen der Nutzung der Europa-Karte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Diese Einkünfte für das Banknotenhandling wären nach Ansicht des Gerichts auch dann entstanden, wenn die Karte des Kartografen nicht für die Euro-Banknoten genutzt worden wäre.

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