Die Versammlung kann stattfinden
Die Regierungsstatthalterin entzieht einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Damit kann die ausserordentliche Gemeindeversammlung stattfinden.
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung am Donnerstag kann stattfinden. Das Dorf Kiesen aus der Vogelperspektive.
Beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ist eine Beschwerde gegen die ausserordentliche Gemeindeversammlung (GV) am 25. April in Kiesen mit dem Traktandum «Dorf- und Schulentwicklung» eingegangen. Der Beschwerdeführer rügt im Wesentlichen die an der Informationsveranstaltung vom 21. März vom Gemeindepräsidenten gemachte Äusserung «Kommen Sie alle am 25. April mit einem Ja zur Abstimmung. Alle, die dagegen sind, sollen zu Hause bleiben und Fernsehen schauen.»
Zur Absetzung der GV – wie vom Beschwerdeführer mittels vorsorglicher Massnahme beantragt – kommt es nun nicht. Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat am Montag das entsprechende Gesuch abgewiesen und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zwar lasse die Äusserung des Gemeindepräsidenten «die Gebote der Sachlichkeit und Objektivität, die an behördliche Interventionen gestellt werden», vermissen. Die Statthalterin verneint jedoch, dass sie «die freie Willensbildung entscheidend zu beeinflussen vermag». In einer Medienmitteilung begründet sie: «Die Stimmberechtigten besassen bzw. besitzen hinreichend Möglichkeiten, sich aus anderen Informationsquellen über die Abstimmungsvorlage ein Bild zu machen.»
Kirchen weist darauf hin, dass das Beschwerdeverfahren damit noch nicht abgeschlossen ist. Eine abschliessende Beurteilung der Beschwerde vor der GV sei aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse noch nicht möglich.
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