Die Mitte alleine auf weiter Flur: Die Kostenbremse-Initiative erklärt

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Kostenbremse-Initiative der Mitte: Einfach erklärt

Die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Parteien haben unterschiedliche Rezepte, die sie dagegen vorschlagen. Mit der Kostenbremse-Initiative, über die wir im Juni abstimmen, will die Mitte-Partei das zulässige Prämienwachstum an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung koppeln. Wir erklären.

Die Ausgangslage

Wer in der Schweiz wohnt, verpflichtet sich per Gesetz, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl zu versichern. Durch die obligatorische Krankenversicherung, die 1996 eingeführt wurde, erhält umgekehrt auch jede Person die nötige medizinische Behandlung.

Diese gibt es aber nicht gratis. Die Krankenversicherung wird einerseits über sogenannte Kostenbeteiligungen finanziert: den Selbstbehalt, die Franchise sowie Spitalkostenbeiträge. Andererseits muss jede Person in der Schweiz regelmässig eine Prämie zahlen – unabhängig davon, ob sie in diesem Zeitraum Leistungen bezogen hat oder nicht.

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Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei die steigenden Krankenkassen-Prämien im Zaum halten.

Diese Kosten für die Krankenversicherung steigen schon lange. Deshalb müssen die Prämien regelmässig erhöht werden – 2024 zum Beispiel um satte 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für viele in der Schweiz lebende Menschen wird das zunehmend zum Problem, denn die Kosten der Krankenversicherung und damit die Prämien stiegen im Verhältnis zu den Löhnen deutlich stärker.

Die Entwicklung der Kosten der Krankenversicherung im Vergleich:

die mitte alleine auf weiter flur: die kostenbremse-initiative erklärt

Entwicklung Kosten obligatorische Krankenversicherung, Gesamtwirtschaft und Nominallöhne

Zwar werden die Prämien unabhängig von der Höhe des Einkommens bestimmt. Allerdings verpflichten sich die Kantone, Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung zu gewähren. Dazu erhalten die Kantone, welche die Verbilligungen selber regeln können, Geld vom Bund. Wie der Bund schreibt, profitiert der Mittelstand aber nicht oder nur kaum von dieser Verbilligung und wird darum von den steigenden Prämien vergleichsweise stark belastet.

Was will die Kostenbremse-Initiative der Mitte?

Um diesem Problem entgegenzutreten, schlägt die Mitte-Partei eine sogenannte Kostenbremse vor.

Die Kostenbremse soll ähnlich funktionieren wie die Schuldenbremse des Bundes. Konkret müssen Bund und Kantone zusammen mit allen Akteuren Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen, sobald die Gesundheitskosten im Schnitt pro Jahr und Person mehr als 20 Prozent stärker steigen als die Löhne.

«Zwischen 2010 und 2020 sind die Gesundheitskosten in der Grundversicherung um durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr gestiegen, während die Löhne sich nur um 0,7 Prozent erhöht haben. Die Kosten sind also 400 Prozent stärker gestiegen als die Löhne und betragen heute im obligatorischen Bereich über 30 Milliarden Franken pro Jahr.»

– Initiativkommitee Kostenbremse-Initiative –

Steigen die Kosten also stärker, als von der Initiative vorgegeben, müssten sich die Akteure – also Kantone, Spitäler, Ärzte, Krankenkassen oder Pharma – auf verbindliche Massnahmen zu deren Senkung einigen. Mit der Initiative werde die dazu nötige Verfassungsgrundlage geschaffen, so die Initianten. Nur so schaffe man es, «das Prämienwachstum nachhaltig zu bremsen».

«Mit der Kostenbremse machen wir Druck, damit endlich gehandelt wird.»

– Mitte-Partei –

Damit sich endlich etwas ändere und die Prämienexplosion gestoppt werde, brauche es jetzt den Druck einer Volksinitiative, lautete das Credo. Mehrere Sparvorschläge im Gesundheitswesen seien längst bekannt, macht die Mitte-Partei geltend. In den Augen der Initianten existieren im heutigen Gesundheitssystem zudem «zu viele Fehlanreize»:

«Das Gesundheitswesen ist der einzige Ort, wo die Akteure selbst den Preis festlegen und bestimmen, wie viele Leistungen sie in Rechnung stellen. Die Kostenbremse ist der einzige Weg, um im Gesundheitswesen ein Kostenbewusstsein durchzusetzen.»

Die Massnahmen müssen gemäss Initiative bereits im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen. Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Das Parlament muss dies im Gesetz regeln.

Wer sind die Gegner der Initiative?

Auf eidgenössischer Ebene stehen die Initianten auf weiter Flur alleine: Lediglich die Mitte-Partei hat zur Kostenbremse-Initiative die Ja-Parole beschlossen.

Bundesrat, Parlament und Kantone haben sich gegen die Initiative gestellt. Grüne, SP, GLP, FDP und SVP empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Was sind die Argumente der Gegner?

Das Nein-Komitee, das aus «Organisationen und Personen aus der Politik und dem Gesundheitswesen» besteht, beklagt eine «Zweiklassenmedizin und den geplanten Leistungsabbau in der Grundversicherung», sollte die Initiative durchkommen. Es wird befürchtet, dass die obligatorische Krankenversicherung fortan für weniger Leistung aufkommt und die Versicherten mehr selber bezahlen müssen, damit gespart werden kann.

«Wenn die Mitte von Kosten spricht, meint sie damit die von der Grundversicherung finanzierten Leistungen. Und die möchte sie begrenzen.»

– Nein-Komitee –

In den Augen von Bundesrat und Parlament ist die vorgeschlagene Kostenbremse zu starr, weil sie Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt nicht berücksichtigt. Trotzdem finden Exekutive und Legislative:

«Die Initiative greift ein wichtiges Problem auf: Die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung steigen zu stark. Es gibt ineffiziente Strukturen und es werden mehr Behandlungen durchgeführt, als medizinisch nötig wären.»

Der Bundesrat hat deshalb gemeinsam mit National- und Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet.

Was schlägt der indirekte Gegenvorschlag vor?

Der indirekte Gegenvorschlag sieht die Einführung und die öffentliche Kommunikation von Zielen für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenkasse vor. Der Bundesrat müsste dabei festlegen, wie stark die Kosten maximal steigen dürften. Er würde für jeweils vier Jahre die Kosten- und Qualitätsziele bestimmen.

Gemäss Bundesrat würde diese Variante die benötigte Transparenz bei den Gesundheitskosten schaffen: Alle Akteure – Versicherer, Versicherte, Kantone und Leistungserbringer – müssten aufzeigen, welche Anteile des Kostenwachstums gerechtfertigt sind. Ineffiziente Strukturen sollen so besser erkannt und medizinisch unnötige Leistungen reduziert werden. Gleichzeitig könnten medizinisch nachvollziehbare Gründe für das Kostenwachstum wie die Alterung der Bevölkerung oder neue Therapiemöglichkeiten berücksichtigt werden.

Würden die Kosten trotz alledem stärker steigen als vereinbart, müssten Bundesrat und Kantone Korrekturmassnahmen prüfen.

Über den Gegenvorschlag kann das Stimmvolk nicht direkt abstimmen. Er tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

Worüber stimmen wir sonst noch ab?

Das Schweizer Stimmvolk befindet am 8. Juni 2024 über insgesamt vier Vorlagen. Neben der Kostenbremse gibt es eine zweite Initiative, welche den steigenden Krankenkassen-Prämien den Riegel schieben will: Die Prämienentlastungs-Initiative von der SP verlangt, dass die Krankenkassen-Prämien nicht mehr als 10 Prozent des Einkommens einer versicherten Person betragen darf.

Die dritte Initiative ist die «Stopp Impfpflicht»-Initiative. Und zuletzt stimmen wir über das sogenannte Stromgesetz ab.

Mehr zum Stromgesetz:

Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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