Die Larvenpflicht an der Sissacher Fasnacht bleibt
Die «Ruine Geischter» und die «Guggä Rugger» wollten, dass Aktive auch geschminkt an der Fasnacht teilnehmen dürfen. Die Sissacher Fasnachtsgesellschaft lehnt dies deutlich ab.
Sissach ist die Oberbaselbieter Fasnachtshochburg. Die langjährige Tradition der Larvenpflicht soll weitergelebt werden.
In Basel wäre es undenkbar, und auch in Sissach kommt es nicht dazu: An der Fasnacht in der Oberbaselbieter Zentrumsgemeinde bleibt die Larvenpflicht bestehen. Zwei Guggen, die «Ruine Geischter» aus Läufelfingen und die «Guggä Rugger» aus Buus, hatten im März einen Antrag zu deren Abschaffung gestellt. Damit wäre eine Teilnahme von Aktiven auch mit geschminkten Gesichtern denkbar gewesen.
Gestern Freitagabend nun stimmte die Versammlung der Sissacher Fasnachtsgesellschaft über das Begehren ab. Das Resultat hätte deutlicher kaum sein können. 223 Fasnächtlerinnen und Fasnächtler stimmten gegen den Antrag, das berichtet die «bz Basel». Nur gerade mal zehn Personen wollten auf die seit 77 Jahren bestehende Tradition verzichten, sechs Personen enthielten sich.
Alles bleibt beim Alten
Damit bleibt alles beim Alten. Die Fasnächtler müssen vorschriftsmässig etwa zwei Drittel ihres Gesichts mit einer Larve überdecken. Aber warum die Larvenpflicht überhaupt abschaffen wollen? Die Guggen hatten ihren Antrag mit dem hohen Aufwand begründet, der in die Anfertigung der Larven fliesst. Sie hätten bis anhin «immer notdürftig etwas gebastelt», sagte Lukas Brügger von den «Ruine Geischter» im Vorfeld.
Einzig Gastguggen müssten sich derzeit nicht an die Sissacher Fasnachtsvorschriften halten und könnten somit theoretisch auch ohne Larven teilnehmen, erklärte Rebecca Badella, Präsidentin der Sissacher Fasnachtsgesellschaft, dieser Redaktion. «Allerdings dürfen Gastguggen nur einmal an der Fasnacht teilnehmen. Dann müssen sie zwei Jahre warten oder der Fasnachtsgesellschaft beitreten», so die Präsidentin.
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