Deutsche Bank: Wie die DWS verwaltetete Vermögen schönrechnet
Die DWS verbucht große Zuwächse bei bargeldlosen Zuflüssen durch sogenannte Beratungsmandate. Durch den Einbezug solcher Mandate ist das verwaltete Vermögen gestiegen – mit einem schönen Nebeneffekt bei der Berechnung von Boni.
Deutsche Bank: Wie die DWS verwaltetete Vermögen schönrechnet
Die zur Deutschen Bank gehörende Fondsgesellschaft DWS hat einem Zeitungsbericht zufolge durch sogenannte Beratungsmandate große Zuwächse bei den eingesammelten Geldern verbucht. Durch die Einbeziehung solcher spezieller Mandate habe die DWS bei den Zuflüssen und beim verwalteten Vermögen starke Anstiege verzeichnet, berichtet die „Financial Times“ am Mittwoch unter Berufung auf Daten von Insidern.
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Bei den sogenannten Beratungsmandaten legt zum Beispiel ein Vermögensverwalter seine Ansichten und Empfehlungen zur Depotgestaltung dar, der Kunde trifft aber die Anlageentscheidungen letztlich selbst. Vermögenswerte aus solchen Beratungen hätten zwischen Juni 2018 und März 2024 mindestens ein Fünftel aller bargeldlosen Zuflüsse bei der DWS ausgemacht, hieß es.
Der Nebeneffekt dieser Praxis: Die Zuflüsse seien laut „FT“ von Bedeutung, da sie zu mehreren Faktoren zählten, die für die Boni der Führungskräfte relevant seien. Seit dem Börsengang seien die Boni für Führungskräfte und andere Mitarbeiter direkt verknüpft gewesen mit den Nettozuflüssen. Die DWS habe bis Ende 2022 nicht offengelegt, dass die verwalteten Vermögenswerte (Assets under Management, AuM) auch Vermögenswerte enthielten, die nicht von der DWS selbst, sondern von Dritten verwaltet wurden.
Die DWS erklärte in einer Stellungnahme zu dem Bericht: „Obwohl es keinen allgemeinen Rechnungslegungsstandard für AuMs gibt, sind wir der Meinung, dass unsere Definitionen und unser Reporting im Einklang mit den Reportings unserer Wettbewerber stehen.“ Die Jahresberichte und Finanzoffenlegungen seien stets korrekt gewesen.
Von Anfang an sei klar gewesen, dass das Angebot der DWS auch Beratungsdienstleistungen umfasse, erklärte die Fondsgesellschaft. Nettomittelaufkommen aus solchen Beratungsdienstleistungen seien bereits vor dem Börsengang in das Gesamt-Nettomittelaufkommen einbezogen worden.
Die DWS arbeite daran, mehr Transparenz in das ausgewiesene verwaltete Vermögen und in das Nettomittelaufkommen zu bringen. Die Zuflüsse aus Beratungsdienstleistungen, und insbesondere die Berücksichtigung von Marktbewegungen bei ihrer Berechnung, hätten in keinem Jahr eine nennenswerte Auswirkung auf die Managementvergütung gehabt, so die DWS.