Zadic legt Maßnahmenplan gegen Bilanzsäumigkeit vor

zadic legt maßnahmenplan gegen bilanzsäumigkeit vor

Zadic legt Maßnahmenplan gegen Bilanzsäumigkeit vor

Im Zuge der Insolvenzen in der Signa-Gruppe ist auch das Thema der verspäteten Bilanzvorlegung von Unternehmen stärker in den Fokus geraten. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) plädierte im APA-Interview bereits Anfang Jänner für härtere Strafen für Firmen, die Bilanz durch verspätete und ausbleibende Berichterstattung verschleiern. Nun hat sie einen mit dem Regierungspartner ÖVP noch nicht abgestimmten Maßnahmenplan vorgelegt.

Bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sollen nach ihrer Vorstellung als Strafe verhängt werden können. “Die Welle an Signa-Pleiten hat gezeigt: Die momentanen Strafen reichen nicht. Große Konzerne zahlen lieber Strafe als offen und ehrlich Auskunft über ihre Wirtschaftslage zu geben. Damit soll jetzt Schluss sein”, heißt es in einem Papier des Ministeriums.

Bisher wurden bei einem fehlenden Jahresabschluss automatisch Strafen fällig, für ein mittleres Unternehmen lag diese bei 700 Euro, ab den zweiten Verstoß bei 2.100 Euro. Die Strafe erneuert sich alle zwei Monate, sollte die Bilanz weiter ausbleiben.

Künftig sollen Unternehmen – vor allem mittlere und große – mit deutlich höheren Summen bestraft werden. So sollen die Strafen für mittlere Unternehmen von 2.100 Euro ab dem zweiten Vergehen auf 4.500 Euro erhöht werden, für große Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro Strafe möglich sein. Für Unternehmen des öffentlichen Interesses sollen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe verhängt werden können.

Sollte ein Unternehmen trotz bereits verhängter Strafen systematisch keine Bilanz vorlegen, sollen noch schärfere Strafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens vergeben werden können. “Voraussetzung soll sein, dass das bestrafte Unternehmen beharrlich gegen seine Offenlegungspflicht verstößt und eine vom Gericht verhängte Zwangsstrafe keine Wirkung gezeigt hat”, heißt es in dem Vorschlag.

Gerichte sollen darüber hinaus befähigt werden, von sich aus nach dem 3. Verstoß – das wäre im Normalfall sechs Monate nach der ersten verpassten Frist – die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen durchzusetzen. Derzeit dürfen sie nur tätig werden, wenn ein Unternehmen Einspruch erhebt, das komme jedoch so gut wie nie vor.

Weiters will Zadic neue Transparenzregeln für Konzerne einführen. So soll die Zusammenlegungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, klein zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht. Bisher gelte nur für Aktiengesellschaften, dass die Mutter ihre Schwellenwerte auf konsolidierter Basis berechnen muss, diese Regel soll auf (Holding-)GmbHs ausgeweitet werden. “Spätestens mit der Einreichung des Jahresabschlusses sollen Unternehmen künftig angeben müssen, ob sie der Konzernberichterstattung unterliegen (also Mutterunternehmen sind) und in welche Größenkategorie sie dadurch fallen”, schlägt das Ministerium vor.

Bei Falschangaben bezüglich der Unternehmensgröße sollen künftig ebenfalls Strafen drohen, bis zu 2 Mio. Euro bei Unternehmen von öffentlichem Interesse schweben dem Justizministerium vor. Komplexe Schachtelkonstruktionen mit vielen kleinen Unter-Unternehmen wie bei der Signa-Gruppe sollen durch diese Neuerung vermieden werden.

Schmerzhafte Strafen für Unternehmen, die sich beharrlich weigern, einen Abschluss vorzulegen, sowie die Möglichkeit, dass Gerichte bei Wiederholungstätern künftig eingreifen können, werden auch von Transparency Austria befürwortet. Höhere Strafen würden den Druck generell erhöhen. “Man muss natürlich aufpassen bei Strafen, dass sie nicht unverhältnismäßig hoch werden”, sagte der Transparency-Austria-Jurist Georg Krakow am Freitag im Ö1-Morgenjournal des ORF.

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