Die EU macht ernst und verbietet Barzahlungen über 10.000 Euro im Zuge verschärfter Geldwäschebestimmungen. Einzelne EU-Länder können sogar eine niedrigere Bargeldgrenze verabschieden.
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, Barzahlungen von über 10.000 Euro innerhalb der gesamten EU zu verbieten. Betroffen ist davon der Zahlungsverkehr im B2B-Bereich sowie zwischen Firmen und Konsumenten. Will man ein Auto kaufen, das mehr als 10.000 Euro kostet, muss dieses bargeldlos gekauft werden. Käufe zwischen Privatpersonen, etwa im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs, können weiterhin bar erfolgen.
Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen die Verordnung in nationales Recht überführen. Mit dieser Regelung soll Geldwäsche erschwert werden. Händler bestimmter Luxusgüter werden außerdem dazu angehalten, die Identität ihrer Kunden zu prüfen. Fraglich ist jedoch, wie verbindlich die Umsetzung hierzu sein soll und wie diese Definition ausgelegt werden kann. So ist die Definition des Luxussegments im Autohandel weniger deutlich definierbar als im Handel mit Juwelen oder Privatflugzeugen.
Behördliche Überwachung von Superreichen
Strengere Regelungen kommen auch für Kryptowährungen, Banken, Fußballvereine und Oligarchen. Stärker überwacht werden sollen Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro sowie Kryptowährungen. Um zu verhindern, dass etwa russische Oligarchen die EU-Sanktionen umgehen, sollen Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens einem Viertel EU-weit registriert werden. Ab 2029 sollen auch finanzstarke Fußballvereine genauer unter die Lupe genommen werden. Eine stärkere Überwachung wird als notwendig angesehen, da milliardenschwere Investitionen aus Drittstaaten als ein mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa identifiziert werden.
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