Warnung vor häufigem Park-Fehler: Autofahrern droht Bußgeld

Warnung vor häufigem Park-Fehler: Autofahrern droht Bußgeld

warnung vor häufigem park-fehler: autofahrern droht bußgeld

Ein verzweifelter Mann liest einen Brief. Daneben: ein Auto mit Anhänger.

Wenn Besitzer von Autoanhängern bestimmte Parkregeln nicht beachten, kann es teuer für sie werden. Es gibt eine Frist, die einzuhalten ist.

Dortmund – Möchten Autofahrer schwere Gegenstände wie Möbel oder Fahrräder von A nach B transportieren, bietet sich oftmals ein Anhänger an. Allerdings muss man bedenken, dass dieser mehr Platz als ein normales Fahrzeug benötigt. Dadurch ist es schwieriger, einen geeigneten Parkplatz zu finden. In diesem Zusammenhang müssen Verbraucher noch Parkregeln beachten – ansonsten kann es teuer werden (mehr zu Finanzen auf RUHR24).

Warnung vor häufigem Park-Fehler: Autofahrern droht Bußgeld

Grundsätzlich ist es erlaubt, seinen Anhänger an öffentlichen Straßen zu parken, auf denen man auch ein Auto abstellen kann. Doch Vorsicht: Laut Paragraf 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen „Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug […] nicht länger als zwei Wochen geparkt werden“. Auf „entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen“ gilt diese Regelung nicht (mehr News zu Auto und Verkehr auf RUHR24).

Steht der Anhänger ohne den PKW dort länger als zwei Wochen, müssen Autofahrer ein Bußgeld zahlen. Nach Angaben der Verbraucher-Plattform bussgeldkatalog.de droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 20 Euro. Handelt es sich um einen LKW-Anhänger, gelten hingegen andere Regeln.

Warnung vor häufigem Park-Fehler: Autofahrern mit Anhängern droht Bußgeld

Paragraf 12 Absatz 3a schreibt bei LKW-Anhängern über zwei Tonnen „innerhalb geschlossener Ortschaften […] vor, dass das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig“ ist. Konkret betrifft es folgende Gebiete:

  • Reine und allgemeine Wohngebiete
  • Kurgebiete
  • Klinikgebiete
  • Sondergebiete, die der Erholung dienen

Stellen Autofahrer ihren LKW-Anhänger in diesen Gegenden ab, müssen sie ein Bußgeld entrichten, sofern sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums parken. Wie es auf bussgeldkatalog.de heißt, kann dies eine Geldstrafe in Höhe von 30 Euro nach sich ziehen.

Warnung vor häufigem Fehler: Autofahrer sollten für Anhänger neuen Parkplatz suchen

Übrigens: Verkehrsexperte Roland Richter von der R+V Versicherung erläutert, dass die zweiwöchige Frist sich nicht verlängert, „wenn man den Anhänger einfach einen oder zwei Parkplätze weiterschiebt“. Um als Autofahrer ein drohendes Bußgeld zu vermeiden, sollte man einen komplett neuen Parkplatz auswählen.

Wer seinen Anhänger am Zugfahrzeug hängen lässt, umgeht diese Regelung. Denn für sie gilt: Überall, wo kein grundsätzliches Parkverbot besteht, können sie ohne zeitliche Einschränkung parken.

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