Das ändert sich bei Nein zu Kostenbremse und Prämien-Entlastung

Im Juni stimmen wir über die Kostenbremse-Initiative der Mitte und die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP ab. Bei beiden Geschäften gibt es einen Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung in Kraft tritt. Wir sagen dir, was du wissen musst.

Gleich zwei Volksinitiativen wollen die hohen Gesundheitskosten angehen. Jene der SP verlangt einen Deckel für die Krankenkassenprämien. Übersteigt die Prämie zehn Prozent des Einkommens, wird der restliche Betrag via Prämienverbilligung vom Staat – mit Steuergeldern – übernommen. Die grosse Kritik: Das koste bis zu fünf Milliarden Franken jährlich – Tendenz steigend. Zudem setze die Initiative nur bei den Kosten für die Prämienzahler an. Systemfehler und Fehlanreize im Gesundheitswesen blieben unberührt.

Gegenvorschlag will Prämienverbilligung ausbauen – aber weniger stark

Die Prämienverbilligungen sind letztendlich auch eine Sache der Kantone. So zahlt der Bund aus seinen Kassen etwas mehr als die Hälfte der ausgerichteten Verbilligungen, den Rest übernehmen die Kantone. Doch je nach Kanton sind diese grosszügiger als die anderen. Dass es hier zu Ungerechtigkeiten kommt, hat auch die nationale Politik erkannt und darum einen Gegenvorschlag gezimmert. Dieser ist so ausgestaltet, dass Kantone, die die Prämien zu wenig verbilligen, stärker zur Kasse gebeten werden. Die Kantone werden gezwungen, ihren Anteil an den Verbilligungen um total 360 Millionen Franken zu erhöhen.

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In der ersten Abstimmungsumfrage zur Prämien-Entlastungs-Initiative von 20 Minuten und Tamedia war die Zustimmung gross.

Gleichzeitig, so der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments, schaffe der Gegenvorschlag Anreize, dass die Kantone ihre Gesundheitskosten in den Griff bekämen – wo es in ihrer Macht steht. Der Mechanismus ist nämlich so ausgestaltet, dass Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr Prämienverbilligungen ausrichten müssen als Kantone mit tieferen Kosten.

Wichtig zu wissen: Bereits heute bezahlt der Bund jährlich 2,9 Milliarden Franken an die Prämienverbilligung, die Kantone 2,6 Milliarden. Macht insgesamt jedes Jahr 5,5 Milliarden Franken.

Gegenvorschlag Kostenbremse: Ziele statt Bremsen

Die Mitte verlangt in ihrer Kostenbremse-Initiative, dass die Gesundheitskosten «nicht viel stärker» als die Löhne und die Wirtschaft steigen – so beschreibt der Bund den Mechanismus zumindest im Abstimmungsbüchlein. Falls doch, müssen Bund und Kantone Gegensteuer geben. Den Mechanismus vergleicht Mitte-Präsident Gerhard Pfister gern mit der Wirkung der Schuldenbremse. Die Hauptkritik: Die Gegenmassnahmen, die der Bund ergreifen muss, könnten dazu führen, dass gewisse Behandlungen nicht oder erst nach längerer Wartefrist durchgeführt werden könnten. Und: «Kostenbremse» heisse nicht «Kostensenkung».

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Auch die Kostenbremse-Initiative stiess in der ersten Umfrage auf Zustimmung.

Der Gegenvorschlag vom Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments will, dass der Bund alle vier Jahre mit den Akteuren des Gesundheitswesens zusammensitzt und definiert, wie stark die Kosten maximal ansteigen dürfen. Vorgängig müssen die Kassen, Spitäler und Ärzte schriftlich begründen, warum und wie sehr die Kosten steigen werden. Mit dem Einbezug weiterer Faktoren errechnet der Bundesrat dann ein «Kostendämpfungsziel». Von einem «Kostensenkungsziel» spricht auch im Gegenvorschlag niemand. Erst wenn die Kosten noch mehr steigen als im Ziel vorgesehen und dies «unbegründet» ist, dann kann der Bundesrat Massnahmen «prüfen». Daneben soll eine neue Kommission «für das Kosten- und Qualitätsmonitoring» gegründet werden.

Bei beiden Gegenvorschlägen gilt: Falls die Initiativen an der Urne abgelehnt werden, treten sie in Kraft – allerdings kann noch das Referendum dagegen ergriffen werden.

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