Der Europaabgeordnete Gunnar Beck (AfD)
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Diebstahls und Körperverletzung gegen den AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck. Das geht aus einem Antrag im Europäischen Parlament hervor, mit dem der Rechtsausschuss dem Plenum empfiehlt, die Immunität des Abgeordneten auf Antrag der Ermittlungsbehörde aufzuheben. Es wird erwartet, dass das Plenum am Donnerstag der Empfehlung des Ausschusses folgt. Der Verdacht gegen Beck, der einer der stellvertretenden Sprecher der Rechtsaußenfraktion Identität und Demokratie ist, war zuvor nicht bekannt.
Gemäß dem Antrag hat Beck am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss „Proben von Testerprodukten entnommen, die für Kunden ausgestellt wurden, angeblich in der Absicht, diese zu entfernen, ohne zu bezahlen“. Um welche Produkte es sich handelt, wird nicht erwähnt. Das Kaufhaus stellte Strafantrag wegen Ladendiebstahls. Beck soll versucht haben den Ort zu verlassen, wurde aber von Ladendetektiven festgehalten. Anschließend schritten Vollstreckungsbeamte ein. Beck sei ihrer „Anweisung, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen“.
Der AfD-Abgeordnete war schon früher in Konflikt mit der Justiz geraten. Gleich zu Beginn der Legislaturperiode wurde seine Immunität aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Titelmissbrauchs gegen ihn ermittelte. Auf dem Stimmzettel für die Europawahl hatte er sich als „Prof. Dr. Gunnar Beck“ identifiziert, obwohl er weder über einen deutschen Doktor- noch einen Professorentitel verfügt. Vom Amtsgericht Neuss wurde er 2022 in dieser Sache zu einer Geldstrafe von 9200 Euro verurteilt. Die Höhe wurde später auf 6900 Euro herabgesetzt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Beck Berufung einlegte.
Bei der anstehenden Europawahl kandidiert Beck auf Platz 18 der AfD-Liste. Dies würde für ein Mandat reichen, wenn die AfD mehr als 18 Prozent der Stimmen bekommt, was aufgrund einiger Umfragen möglich erscheint.
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