Bürgergeld: Landkreise fordern Verschärfungen
Millionen Erwerbsfähige beziehen Bürgergeld. Der Landkreistag verlangt nun strengere Regeln. Möglichst viele Langzeitarbeitslose sollen wieder arbeiten.
Bürgergeld: Landkreise fordern Verschärfungen
Der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln für das Bürgergeld. Laut einem Beschlusspapier, das dem SPIEGEL vorliegt, soll die bestehende Karenzzeit für Vermögen, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, gestrichen werden.
Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Ab dem zweiten Jahr bleiben nur Beträge bis 15.000 Euro unangetastet. Die derzeitige Regelung lasse sich »mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren«, so der Landkreistag.
DER SPIEGEL fasst die wichtigsten News des Tages für Sie zusammen: Was heute wirklich wichtig war – und was es bedeutet. Ihr tägliches Newsletter-Update um 18 Uhr. Jetzt kostenfrei abonnieren.
Warnung vor Fehlanreizen
Die Vertreter der Landkreise sind nicht nur für eine Streichung der einjährigen Karenzzeit. Sie halten es laut dem Papier außerdem für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von bislang 15.000 Euro pro Person zu reduzieren. Auf die genaue Höhe legt sich der Landkreistag aber nicht fest.
Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen Bürgergeldbeziehenden sollen verschärft werden: »Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen«, heißt es in dem Papier.
Der Landkreistag plädiert zudem für ein strengeres Sanktionsregime. »Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben.« Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn eine Person der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter »ohne wichtigen Grund« nicht folgt.
Aktuell gibt es knapp vier Millionen Erwerbsfähige, die Bürgergeld beziehen.
Reinhard Sager, Präsident des Landkreistages, sagte dem SPIEGEL, das Bürgergeld müsse weiterentwickelt werden, die Betroffenen sollten »so rasch wie möglich« in Arbeit gebracht werden: »Dabei spielen die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflichten eine zentrale Rolle.«