Bundesrat informierte über Beschäftigungsoffensive: So will Beat Jans Ukrainerinnen zu Jobs verhelfen
Der Bundesrat will, dass mehr Ukrainerinnen einen Job finden. Asylminister Beat Jans stellte an einer Medienkonferenz seine Pläne vor, wie er das erreichen will.
So will Beat Jans Ukrainerinnen zu Jobs verhelfen
Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr ein Ziel für die Integration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer in den Arbeitsmarkt definiert: 40 Prozent der erwerbsfähigen Frauen und Männer mit Schutzstatus S sollen bis Ende 2024 einer Arbeit nachgehen. Im letzten November lag die Beschäftigungsquote schweizweit bei rund 20 Prozent. Rund 65’000 Ukrainerinnen und Ukrainer sind seit Kriegsbeginn im Februar 2022 in die Schweiz geflüchtet.
An einer Medienkonferenz am Mittwochnachmittag hat Asylminister Beat Jans (59) nun seine Beschäftigungsoffensive vorgestellt. Dabei verfolgt er verschiedene Ansätze.
Heute sei nur ein kleiner Teil der Personen mit Schutzstatus S bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet, erklärte Jans. Um mehr Anmeldungen bei den RAV für zu erreichen und die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen Asylsozialhilfe und Integrationsförderung sowie die öffentliche Arbeitsvermittlung künftig enger zusammenarbeiten.
Verantwortlicher Arbeitsmarktintegration soll vermitteln
Verbessern möchte Jans auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Dafür hat er Adrian Gerber, den heutigen Leiter der Abteilung Integration im Staatssekretariat für Migration (SEM), als Beauftragten Arbeitsmarktintegration ernannt. Er soll zwischen Verwaltung und Wirtschaft vermitteln und Unternehmen für die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S gewinnen.
Ansetzen möchte der Bundesrat auch bei der Anerkennung von Abschlüssen. Das Problem: Oft benötigen Arbeitnehmende zusätzliche Qualifikationen und sonstige Unterstützung – etwa Informationen zum Vorgehen. Auch solche Angebote sollen mit Pilotprojekten laufend ausgebaut werden.
«Wir sind alle gefordert, aber alle profitieren auch davon, wenn Menschen mit Schutzstatus S arbeiten können», so Jans. Er erwarte von Arbeitgebenden, dass sie motivierte Menschen einstellen. Er erwarte auch, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer mithelfen. Denn: Arbeit schaffe neue Perspektiven. «Wir brauchen Sie, und eines Tages braucht auch die Ukraine Sie wieder», sagt er direkt an die betroffenen Menschen gerichtet.
Verbindliche Sprachkurse
Schon bekannt war, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) die Flüchtlinge künftig intensiver als bisher betreuten sollen, damit diese einen Job finden. Weiter sollen alle Kantone den ukrainischen Flüchtlingen Sprachförderungskurse anbieten.
Offenbar sind die Bemühungen der Kantone noch unterschiedlich. So übertraf der Kanton Appenzell Innerrhoden das Ziel des Bundesrats schon vergangenes Jahr. Dort haben bis Ende September 47 Prozent der Personen mit Ausweis S gearbeitet. In Genf wiederum waren es zum gleichen Zeitpunkt nur knapp 10 Prozent.
Als weitere Massnahme hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, dass die heutige Arbeitsbewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt werden soll. Eine Meldepflicht bringe mehr Flexibilität, da Personen mit Schutzstatus S bei Bedarf sofort eingestellt werden könnten, argumentierte eine politische Mehrheit in Bundesbern. Eine Meldepflicht wirke zudem weniger abschreckend auf potenzielle Arbeitgeber, weil lediglich ein Onlineformular ausgefüllt werden müsse. (sie/oco)