Der Thüringer AfD-Vorsitzender Höcke 2020 in Dresden.
Wer Menschen nach ethnischen Merkmalen sortiert und auch Landsleute auf diese Weise loswerden will, der ist in keiner Weise national, sondern ein Rassist. Er steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, das gerade die Abkehr von einer solchen inhumanen Willkürherrschaft verkörpert.
Es ist alles andere als geheim, dass nicht nur die sogenannte identitäre Bewegung, sondern auch mächtiges Führungspersonal der AfD von einer geschlossenen Ordnung träumt, aus der „kulturfremde“ Menschen mit „wohltemperierter Grausamkeit“ deportiert werden sollen. Das ist etwas ganz anderes als ein politischer Kampf gegen illegale Migration und für das Recht. Dahinter steht ein menschen- und deshalb verfassungsfeindliches Weltbild.
Hohle Form
Hier liegt ein wesentlicher Grund für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Das ist kein Verdikt über alle Mitglieder, schon gar nicht über die Wählerschaft. Aber die Partei muss wissen, dass ihr das Verhalten auch ihrer extremen Mitglieder und Verbände zugerechnet wird. Davon lebt sie ja auch – erstaunlich gut, wenn man bedenkt, wie kulturlos und unpatriotisch diese hohle Form von Volkstümelei ist.
Das beantwortet noch nicht die Frage nach dem Umgang mit der AfD. Der wieder laut werdende Ruf nach einem Verbotsverfahren mag verlockend klingen. Es lassen sich auch Anhaltspunkte dafür finden, dieses Mittel des wehrhaften Rechtsstaates in Betracht zu ziehen – zumal die AfD ohne Zweifel die Bedeutung hat, die der NPD fehlte. Aber genau hier liegt das Problem. Es wirkte so, als könnte die nun in drei Ländern in Umfragen deutlich stärkste Partei politisch nicht bekämpft werden. Ist das wirklich so? Man darf Verfassungsfeinden nicht beim Marsch durch die Institutionen zusehen. Aber man muss schon überzeugende Antworten auf die drängenden Probleme finden. Im Übrigen dürfte das Land, das manch völkisch fühlendem Vordenker vorschwebt, auch für viele Anhänger eine recht kalte Heimat sein. Wenn sie denn bleiben dürften.
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