Asyl: ÖVP will Nachzug von Familie neu regeln
Asylberechtigte bei einer Jobbörse (Archivbild)
Die ÖVP will den Familiennachzug von Asylberechtigten neu regeln. Derzeit können Angehörige innerhalb von drei Monaten ab dem Bescheid einen Antrag auf Einreise stellen. Erst nach dieser Frist muss beispielsweise ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen werden.
Für die ÖVP ist das zu spät beziehungsweise hier auch die asylberechtigte Person gefordert. „Meines Erachtens wäre es ein Ansatz zu sagen: Wenn jemand seine Familie nach Österreich holt, soll nachgewiesen werden, dass er für diese aufkommen kann“, sagte Generalsekretär Christian Stocker am Freitag.
Nachweise erst nach drei Monaten nötig
Aktuell können Familienangehörige von Asylberechtigten innerhalb von drei Monaten ab der Statuszuerkennung einen Antrag auf Einreise stellen. Das ist bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland möglich. Wird dieser erteilt, können sie nach Österreich reisen, hier einen Asylantrag stellen und damit denselben Schutzstatus wie die andere Person bekommen.
Nachweise wie eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen sind erst drei Monate nach der Statuszuerkennung der oder des Angehörigen nötig.
Viele Nachzüge in Wien
Zuletzt vermeldete Wien hohe Zahlen an Nachzügen, was vor allem in Schulen aufgrund fehlender Plätze zu Problemen geführt hätte. Laut Stocker muss jedoch jede Gebietskörperschaft ihre Herausforderungen selbst lösen.
Kritik an Stockers Aussagen zum Familiennachzug in Wien kam von der SPÖ und den NEOS. „Die Bundesregierung kann hier nicht sagen: Das ist Aufgabe von Wien, uns ist das alles egal“, sagte NEOS-Migrationssprecherin Stephanie Krisper. „(..) Den Familiennachzug in gelenkte Bahnen zu lenken, ist eine Staatsaufgabe.“ Das Innenministerium bearbeite jeden einzelnen Antrag und habe daher den vollen Überblick darüber, wann wie viele Menschen einreisen, sagte SPÖ-Integrationssprecher Christian Oxonitsch. Diese Informationen könnten etwa mit den Bildungsdirektionen geteilt werden.
Im Jänner wurden 845 solcher Anträge gestellt, vor einem Jahr waren es im Jänner 421. Die meisten Menschen kommen aus Syrien. Als Familienangehörige werden im Gesetz Elternteile minderjähriger Kinder mit Asyl- oder Schutzstatus, Ehefrauen und Ehemänner sowie minderjährige ledige Kinder definiert.