Im Streit mit der Stadt: Hausbesitzer zittert um seine Immobilie

Probleme seit dem Hochwasser 2021

Im Streit mit der Stadt: Hausbesitzer zittert um seine Immobilie

im streit mit der stadt: hausbesitzer zittert um seine immobilie

Der Hang am oberen Bildrand gehört zum Grundstück von Ingo Mewes, der Hang am unteren Bildrand gehört der Stadt. Aber die Stadt Lüdenscheid sieht sich nicht in der Pflicht, den Hang abzustützen, der zuletzt deutlich abgegangen ist.

Seit dem Hochwasser 2021 zittert ein Lüdenscheider um sein Eigenheim, denn ein Hang rutscht immer weiter ab. Dieser gehört in Teilen der Stadt, die bietet bislang jedoch keine Hilfe an.

Lüdenscheid – Es ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers: Als im Sommer 2021 das Hochwasser die Region erschütterte, stellte Ingo Mewes im Nachgang fest, dass der steile Hang vor seinem Haus ein Stückchen abgerutscht war. Mewes wohnt mit seiner Familie seit 2017 am Markhahn. Das Haus – Baujahr 1932 – ist wie die meisten Häuser dieser engen Straße am Dickenberg in einen Hang gebaut. Nach dem Hochwasser räumten Mewes und seine Familie auf, was aufzuräumen war – und stellten die Veränderung im Hang fest. Ein Teil war abgerutscht.

Damit indes war es nicht getan: Mewes beobachtet seit dem Hochwasser, dass das Grundstück langsam, aber stetig absackt. Ob am Zaun, auf dem Weg, der zum Haus führt und nun am Rand einen breiten Spalt aufweist, oder bei der Fläche neben dem Haus: „Das Grundstück wandert“, sagt Mewes. „Auf der Fläche neben dem Haus habe ich in den ersten Jahren einen Pavillon aufgebaut, den muss ich jetzt abstützen auf der unteren Seite, wenn ich ihn nun aufbaue. Die Sorge ist, dass das Grundstück immer weiter absackt – und irgendwann auch das Haus.“

Gebäude in einem Topzustand

Das mehr als 90 Jahre alte Gebäude hat Mewes beim Einzug 2017 quasi entkernt. Es ist in einem Topzustand. Das Haus und damit auch das Grundstück zu stützen, war mithin schnell sein Plan. Doch dann wurde es kompliziert – und gerade mit Blick auf die Rolle der Stadt Lüdenscheid auch frustrierend.

im streit mit der stadt: hausbesitzer zittert um seine immobilie

Das Grundstück wandert: Weg, ebene Fläche und Zaun haben in den vergangenen drei Jahren gelitten.

Mewes wollte zunächst L-Steine in den Hang setzen lassen, ein Bauunternehmer machte ihm ein Angebot – und wollte sich über die Grundstückspläne informieren, um genauer zu planen. Die Kartierung brachte eine Überraschung: Sie zeigte, dass der Hang nur zur Hälfte zum Grundstück des Hauses Markhahn 6 gehört. Die andere Hälfte des Hangs – genau jene, auf der 2021 die Erde abgegangen war – ist in städtischem Besitz. Die Kartierung zeigte indes noch mehr: Die Garage, die seit vielen Jahrzehnten zum Haus gehört, steht mit einem zwar geringen, aber erkennbaren Teil auf städtischem Grund.

Ernüchtert nach Gesprächen mit der Stadt

Mewes suchte das Gespräch mit der Stadt – und ist bis heute ernüchtert, fühlte sich in zwei Gesprächen gleichermaßen herablassend behandelt. „Man hat mir zu verstehen gegeben, dass man am längeren Hebel sitzt“, sagt er. „Das Ergebnis war immer das Gleiche: Die Stadt nimmt sich davon nichts an, ich solle mein Grundstück selbst abstützen und sichern – und froh sein, dass ich die Garage so stehen lassen dürfe.“ Mewes bemühte seine Versicherung, die auch gezahlt hätte für den Hochwasserschaden – aber nicht bei einer Fläche, die gar nicht in seinem Besitz ist. Der Lüdenscheider schaltete einen Anwalt ein und kontaktierte nochmals die Stadt, machte einen Vorstoß und versuchte, der Stadt den Teil des Hangs abzukaufen. Die Antwort: Negativ, weil die Stadt sich die Möglichkeit offenlassen wolle, die Straße zu verbreitern. Eine Argumentation, die mit Blick auf angrenzende Grundstücke, auf denen Garagen direkt an der Straße stehen, zumindest abenteuerlich ist. Mewes bot der Stadt auch an, sich die Sicherung des Hangs zu teilen. „Die Stadt stellt das Material, ich übernehme die Arbeiten“, sagt Mewes. „Aber von der Stadt kommt nichts.“

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Das Grundstück wandert: Weg, ebene Fläche und Zaun haben in den vergangenen drei Jahren gelitten.

Der Bergstädter ist damit inzwischen in einer Sackgasse gelandet. Natürlich kann er selbst das Grundstück abstützen – aber das ist extrem aufwendig, weil er damit erst mitten im Hang, also auf seinem Gebiet, beginnen darf. Dort müsste er tief ausschachten lassen. Mit einem finanziellen Aufwand von 10 000 bis 15 000 Euro rechnet er hier. Könnte er direkt am Straßenrand mit dem Abstützen beginnen, wäre das deutlich günstiger.

Mewes: „Würde mir mehr Menschlichkeit wünschen“

Im Moment kann sich Ingo Mewes, der viel Geld ins Haus gesteckt hat, nicht vorstellen, diesen Aufwand zu betreiben. Das Hochwasser, der abgehende Hang und dazu noch die böse Überraschung, dass dieser Hang nicht mal komplett in seinem Besitz ist – eine Reihe von Entwicklungen, die so nicht vorherzusehen waren. „Herr Moeser von der Stadt hat mich beim Ortstermin gefragt, was ich eigentlich wolle“, erzählt Ingo Mewes und gibt die Antwort: „Ich würde mir ein bisschen Menschlichkeit von der Stadt wünschen. Für die Stadt mit ihrem eigenen Bauhof wäre es eine Bagatelle, den Hang abzustützen.“ Für Mewes ist es ein Aufwand, der nicht zu leisten ist im Moment. So lebt er weiter in der Sorge, dass irgendwann auch das Haus abgehen könnte. Der Albtraum ist noch nicht vorbei.

Stellungnahme der Stadt Lüdenscheid: „Andere Grundstücke verfügen über Stützmauern“

„In diesem Fall haben seit 2022 zwei Ortstermine, sowohl mit Mitarbeitern des Fachdienstes Wirtschaftsförderung, Projektsteuerung und Liegenschaften als auch des STL, stattgefunden – zuletzt im Februar 2024. Außerdem gab es einen umfassenden Schriftverkehr zwischen dem Hausbesitzer beziehungsweise seinem Anwalt und verschiedenen städtischen Stellen“, gibt Stadtsprecherin Marit Schulte-Zakotnik Auskunft. „Sowohl bei den Vor-Ort-Terminen als auch schriftlich wurde dem Hausbesitzer erklärt, dass er selbst für die Sicherung des Hangs auf seinem Grundstück verantwortlich ist. So ist es im Nachbarschaftsrechtsgesetz NRW festgelegt. Scheinbar ist es vom Vorbesitzer versäumt worden, eine Sicherung anzulegen. Andere Grundstücke an dieser Straße verfügen zum Beispiel über entsprechende Stützmauern. Im weiteren Verlauf überprüften die Fachabteilungen, ob es möglich ist, das Grundstück unterhalb – das im Besitz der Stadt ist – an den Hausbesitzer zu veräußern. Das ist nicht möglich, da die Fläche für einen möglichen Ausbau oder die Verbreiterung der Straße erhalten bleiben muss. Möglich wäre es allenfalls, nach Absprache, die städtische Böschung für Abfangarbeiten auf dem Grundstück des Hausbesitzers zu nutzen. Diese Position wurde dem Hausbesitzer umfassend erklärt. Alle Beteiligten bedauern es sehr, dass eine Unterstützung hier nicht möglich ist. Die Stadt weist alle Hausbesitzer darauf hin, wie wichtig es, gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen ist, in besonderen Grundstückslagen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.“

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