Kostenfalle Scheidung: So bleibt das Ehe-Aus bezahlbar

kostenfalle scheidung: so bleibt das ehe-aus bezahlbar

Kostenfalle Scheidung: So bleibt das Ehe-Aus bezahlbar

  • Eine Scheidung kann auch ohne Rosenkrieg teuer werden
  • Unter anderem fallen Kosten für Anwälte an
  • Lesen Sie hier, wie Sie die Ausgaben für das Ehe-Aus gering halten können

Jedes Jahr lassen sich rund 140.000 Ehepaare in Deutschland scheiden. Das ist oft schmerzlich, kompliziert und kann zudem ganz schön teuer werden. Das liegt daran, dass Scheidungen nur vor einem Gericht möglich sind und auch nur mit anwaltlicher Beteiligung. Es entstehen also in jedem Fall Gerichts- und Anwaltskosten – auch wenn sich ein Ehepaar ganz ohne Rosenkrieg trennen möchte.

Es gibt keinen Pauschalpreis für eine Scheidung. Die Kosten werden in jedem Einzelfall individuell vom Gericht festgelegt. Wie teuer eine Scheidung tatsächlich wird, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eheleute ab, von der Anzahl der Kinder und davon, was das Gericht alles regeln soll. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, wie sich die Gebühren für eine Scheidung schon im Vorfeld grob überschlagen lassen und wie Ehepaare die Kosten so gering wie möglich halten können.

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Gerichtskosten bei Scheidung: Versorgungsausgleich spielt wichtige Rolle

Die Gebühren für das Gericht ergeben sich aus dem sogenannten Verfahrenswert. Der lässt sich in drei Schritten berechnen:

  1. Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten einzusetzen. Ehepaare mit Kindern können für eine grobe Einschätzung monatlich vom Nettoeinkommen pro Kind 250 Euro für den Unterhalt abziehen.
  2. Das Vermögen eines Ehepaars wird beim Verfahrenswert berücksichtigt, aber nur zu 5 Prozent und auch erst nach Abzug von Freibeträgen. Je nach Gericht ist mit einem Freibetrag zwischen 15.000 Euro und 60.000 Euro je Ehegatte zu rechnen.
  3. Da das Gericht von Amts wegen die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich aufteilen muss, werden die Rentenanwartschaften beim Verfahrenswert berücksichtigt. Für jedes Versorgungsanrecht rechnet das Gericht pauschal 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten an. Zur Veranschaulichung ein Beispiel.

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Beispielrechnung: So hoch ist der Verfahrenswert

Ein Ehepaar möchte sich scheiden lassen. Die Ehefrau verdient 2500 Euro netto, der Ehemann 2200 Euro. Das Ehepaar verfügt über kein größeres Vermögen. Beide sind gesetzlich rentenversichert. Das gemeinsame Nettoeinkommen von 4700 Euro wird mit drei multipliziert. Das ergibt einen Verfahrenswert von 14.100 Euro.

Vermögen ist nicht vorhanden, das den Verfahrenswert erhöhen würde. Für den Versorgungsausgleich werden pro Rentenanwartschaft 10 Prozent von 14.100 Euro angesetzt, also für beide 2820 Euro. Der Verfahrenswert beläuft sich somit auf insgesamt 16.920 Euro.

Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus einer Tabelle zum Familiengerichtskostengesetz. Dort sind die Gebühren zu den entsprechenden Verfahrenswerten gestaffelt festgelegt. Eine Scheidung samt Versorgungsausgleich mit einem Verfahrenswert von bis zu 19.000 Euro kostet 648 Euro an Gerichtsgebühren.

Scheidung ohne Anwalt? Gebühren sind nicht verhandelbar

Die Anwaltsgebühren fallen bei einer Scheidung meist viel höher aus als die Kosten für das Gericht. Die Mindestgebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Als Berechnungsgrundlage gilt auch hier der Verfahrenswert der Scheidung.

  • Lesen Sie auch:Ehevertrag – diese Regeln sollten Paare vorher kennen

Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz muss das Beispielpaar bei einem Verfahrenswert von 19.000 Euro mit einer Rechnung von rund 2315 Euro für eine anwaltliche Vertretung rechnen. Insgesamt kostet die Scheidung für das Ehepaar also rund 5280 Euro, wenn sich beide anwaltlich vertreten lassen.

Scheidungskosten: Hier können Sie Geld sparen

  1. Am günstigsten ist eine Scheidung, wenn sich das Paar die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt spart. Dann lässt sich nur eine Person anwaltlich vertreten und die andere stimmt der Scheidung zu. Das ist erlaubt und kann funktionieren, wenn es keine großen Streitpunkte gibt. So kann das Paar die Anwaltskosten halbieren.
  2. Weiteres Sparpotenzial liegt darin, das Gericht nur mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich zu befassen. Regelt ein Ehepaar möglichst viele Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung selbst, dann fallen weniger Gebühren an. Das betrifft zum Beispiel den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt.
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Dazu müssen sich aber beide Eheleute auch einigen wollen, wobei keiner den Eindruck haben darf, vom anderen übervorteilt zu werden. Wer sich bei der Lösung mit nur einer Anwältin oder einem Anwalt rechtlich nicht gut vertreten oder unsicher fühlt, sollte lieber selbst anwaltlichen Rat einholen. Oft hilft schon eine Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht, um herauszufinden, dass keine wesentlichen Punkte bei der Scheidung übersehen wurden.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.

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