Auch Nationalrat will mehrere Ausnahmen bei der Umsetzung des Tabakwerbeverbots

auch nationalrat will mehrere ausnahmen bei der umsetzung des tabakwerbeverbots

Tabakwerbung früher.

Nach einer langen und lebhaften Debatte hat der Nationalrat am Donnerstag die Vorlage mit neuen Tabakwerberegeln abgelehnt. Der SVP gingen die Werbeeinschränkungen für die Tabakindustrie zu weit, der Ratslinken zu wenig weit.

Darum geht es:

Die Initiative und Glarners Widerstand

Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung mehr für Tabakwaren zu sehen bekommen. Das haben Volk und Stände im Februar 2022 mit der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung (Tabakwerbeverbotsinitiative)» in die Verfassung geschrieben.

Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. Der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst ab. Am Donnerstag war nun der Nationalrat am Zug. Auch er sah mehrere Ausnahmen vom Verbot für Tabakwerbung vor.

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Andreas Glarner, Nationalrat, SVP-AG, und Parteipraesident SVP Kanton Aargau betrachtet Resultate im Ratskeller im Grossratsgebaeude in Aarau, am Tag der Eidgenoessischen Wahlen, am Sonntag, 22. Oktober 2023 in Aarau. Die Schweizer Buergerinnen und Buerger waehlen das Bundesparlament mit den beiden Kammern Nationalrat und Staenderat. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Andreas Glarner (SVP/AG) machte im Namen seiner Fraktion geltend, dass der Bundesrat in seinem Entwurf über den Text der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hinausgegangen sei.

«Wir wollen ein vernünftiges, in der Praxis umsetzbares Gesetz, das die Initiative umsetzt, aber nicht mehr.»

Die freie Marktwirtschaft

Glarner verwies auf die freie Marktwirtschaft. Es dürfe nicht sein, dass in Publikationen wie der «Bilanz» oder der «Neuen Zürcher Zeitung» Tabakwerbung verboten sein solle. Er meint:

«Ich kenne keine Minderjährigen, die diese Presseerzeugnisse lesen.»

Durch das geplante Sponsoringverbot für Tabakunternehmen stünden zudem viele Anlässe vor dem Aus.

Das sagen Parlamentarier

Mit 126 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer den Rückweisungsantrag ab. Danach berieten sie über das Tabakproduktegesetz im Detail. Im Zentrum stand die Frage stehen, wie wortgetreu das Volksbegehren umgesetzt werden soll.

Lorenz Hess (Mitte/BE) plädierte im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) für eine «adäquate und möglichst rasche Umsetzung» der Initiative. Mit den Mehrheitsvorschlägen würden die Forderungen der Initiative erfüllt.

Komm, Kind, hol mir Zigis – 21 Werbungen, die heute undenkbar wären

Die Initiative sehe kein umfassendes Werbeverbot vor, gab Regine Sauter (FDP/ZH) namens ihrer Fraktion zu bedenken. Tabakwerbung dürfe nur Minderjährige nicht erreichen. Erwachsene könnten Tabakprodukte legal erwerben. Da müsse es auch möglich sein, bei dieser Zielgruppe zu werben. «Legiferieren wir so liberal wie möglich und so restriktiv wie nötig», sagte Sauter.

Die Ratslinke warnte davor, den Verfassungsartikel zu verwässern. Mit den Mehrheitsvorschlägen missachte die vorberatende Kommission den Volkswillen und schädige die Gesundheit der Jugendlichen, sagte Barbara Gysi (SP/SG).

Das Parlament sei daran, die Verfassung zu verletzen, hielt auch Manuela Weichelt (Grüne/ZG) fest. Das bestätige auch ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasster und durch das Bundesamt für Justiz (BJ) konsolidierter Bericht. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider nahm ebenfalls Bezug auf dieses Gutachten. Es sei am Parlament, die Initiative verfassungskonform umzusetzen.

Melanie Mettler (GLP/BE) wies im Namen ihrer Fraktion hin, dass viele Fragen zur Umsetzung der Initiative nicht klar beantwortet werden könnten. «Es gibt kein Schwarz-Weiss.» Unstrittig sei, dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden müssten.

Wie geht es weiter?

Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Ständerat. Falls er die Vorlage auch ablehnt oder der Nationalrat danach ein zweites Mal, ist das Geschäft erledigt. Das Parlament müsste dann für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Feld eins beginnen. (yam/ sda)

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