Cannabisgesetz: Bundesregierung will es schon kurz nach Einführung verschärfen

cannabisgesetz: bundesregierung will es schon kurz nach einführung verschärfen

Kritiker des Cannabisgesetzes hatten schon öfter Lücken im Gesetzestext angeprangert.

Nur kurze Zeit, nachdem der Bundestag die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 beschlossen hat, soll an dem Gesetz nachjustiert werden. So hat das Bundeskabinett diese Woche den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ gebilligt.

Ziel der Maßnahmen ist es demnach, die Entstehung von gewerblichen Strukturen beim Cannabisanbau zu verhindern. So soll es etwa verboten sein, dass mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben. Das erschwere die Kontrolle. Die Behörden sollten deshalb mehr Spielraum bekommen, damit sie den sogenannten Social Clubs eine Anbaufläche auch untersagen können. „Den Ländern soll mehr Flexibilität im Umgang mit Anbauvereinigungen gegeben sowie die Möglichkeit eingeräumt werden, die Erlaubniserteilung für Anbauvereinigungen an örtliche oder regionale Besonderheiten anzupassen“, heißt es.

Des Weiteren verweist der Entwurf darauf, dass es bei großen und auch gewerblich genutzten Plantagen zu Konflikten mit europäischem Recht kommen kann. Aus diesem Grund müsse der Anbau auf kleinräumige und nichtgewerbliche Strukturen für den Eigenkonsum beschränkt bleiben.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass weitere Geschäftsmodelle rund um den Cannabisanbau besser eingedämmt werden. Dafür solle es den Anbauvereinen untersagt sein, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Das ziele besonders auf Unternehmen ab, die Paketlösungen für den Anbau anbieten.

Wie aus dem Papier zu entnehmen, soll die bisherige Evaluation der Folgen des Konsumcannabisgesetzes erweitert werden und nicht nur die Aus­wirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes einbeziehen. Auf Wunsch der Länder würden nun auch die Auswirkungen der Besitzmengen sowie der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen geprüft.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird beauftragt, ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte zu entwickeln, um die Länder in diesem Punkt zu unterstützen, ist an einer anderen Stelle zu lesen.

Mit dem Cannabisgesetz ist es Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt, 25 Gramm Cannabis zu besitzen. In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Erst der Besitz größerer Mengen ist strafbar. Damit würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert und der sogenannte Schwarzmarkt effektiv bekämpft, so die Argumentation der Befürworter.

Anbau und Verkauf der Droge sollen nicht-gewerblich im Rahmen von Cannabis-Clubs in begrenzten Mengen ermöglicht werden, in denen nur Erwachsene Mitglieder werden können. Zum 1. Juli sollen solche Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. (mit dpa)

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