Gefahr der Fremdbestimmung

gefahr der fremdbestimmung

Den Koalitionsvertrag abgearbeitet: Bundestagsplenum am 12. April 2026

Der Name eines Gesetzes ist mitunter mehr Propaganda als Programm. So führt das geplante Demokratiefördergesetz genauso in die Irre wie das Selbstbestimmungsgesetz. Die Umwälzungen, die hier durch die schlagkräftige Lobbyarbeit für eine ganz kleine Gruppe von Betroffenen für die gesamte Gesellschaft in Gang gesetzt wurden, können beträchtlich sein.

Unsere Rechtsordnung geht ebenso von der Gleichberechtigung von Mann und Frau aus, wie sie die Verschiedenheit der Geschlechter anerkennt und voraussetzt: bei der Wehrpflicht, zu der nach dem Grundgesetz Männer herangezogen werden können, bei körperlichen Eignungstests, beim Sport.

Lasst sie doch einfach in Frieden

Und mag man die gemischte Sauna noch für eine eher deutsche und eher kleinere Herausforderung halten, Gefängnisse und bisher sichere Schutzräume für Frauen sind eine größere.

Wer künftig jährlich auf Antrag sein Geschlecht wechseln darf, kann harten Pflichten ausweichen, Ruhm ernten und hat Zugang zu Orten und Ereignissen, der ihm bisher verwehrt war. Einzelfälle? Es geht um die Möglichkeit und das Signal. Vor allem im Umgang mit Kindern. Wer qua Alter körperlich ohnehin auf der Suche ist, dem wird nun quasi gesetzlich nahegelegt, dass für das Geschlecht Wahlfreiheit besteht. Die Vorboten des jetzt verabschiedeten Gesetzes haben längst Öffentlichkeit und Schulen erreicht. Dabei sollte die Devise gelten: Lasst sie doch einfach in Frieden.

Wer sich als Erwachsener im falschen Körper fühlt, mag sich – unter Voraussetzungen – anders eintragen und anreden lassen. Jeder ist natürlich auch frei, sich operieren zu lassen. Wichtig ist auch klarzustellen, was bei Weitem noch nicht überall angekommen ist: Niemand darf aufgrund seines Soseins diskriminiert werden. Wir sind das, wozu wir gemacht werden. Da ist etwas dran. Aber bestimmte Gegebenheiten finden wir vor. Wir können nicht über alles – und wenn, dann nur mit einer gewissen Reife – verfügen. Sonst herrscht nicht Selbst-, sondern Fremdbestimmung.

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