Cannabis-Samen kaufen und pflanzen: Diese Regelungen müsst ihr beim Eigenanbau beachten

cannabis-samen kaufen und pflanzen: diese regelungen müsst ihr beim eigenanbau beachten

Der Eigenanbau von Cannabis ist jetzt legal – aber mit Einschränkungen.

Der Eigenanbau von Cannabis ist jetzt legal – aber mit Einschränkungen.

Am ersten “420 Day” nach der Cannabis-Legalisierung trafen sich rund 4000 Personen am Brandenburger Tor – und kifften. Das berichtete unter anderem der “RBB”. Das am ersten April in Kraft getretene Cannabisgesetz stellt genau genommen aber nur eine Teillegalisierung dar. Einige gesetzliche Einschränkungen gibt es dennoch. Das gilt auch für den Eigenanbau von Cannabis, der seit April unter bestimmten Auflagen erlaubt ist. Welche Vorschriften gelten beim Anbau und wo kann man überhaupt Cannabis-Samen kaufen?

Wer darf Cannabis anbauen?

Wer – natürlich erst seit dem ersten April – regelmäßig kifft, dürfte wahrscheinlich schon einmal darüber nachgedacht haben, ob sich der Eigenanbau lohnen würde. Hanfpflanzen gelten im Allgemeinen als sehr pflegeleicht. Laut dem “Hamburger Abendblatt” ist der Anbau mit dem von Tomaten oder anderen Gemüsesorten vergleichbar. Um im privaten Rahmen Cannabis-Samen zu pflanzen, müsst ihr mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem ist vorgeschrieben, dass ihr seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt.

Ist es in Deutschland legal, Cannabis-Samen zu kaufen?

Die klare Antwort lautet: Jain. Obwohl der Eigenanbau von Marihuana mittlerweile erlaubt ist, bleibt der Handel mit Cannabis-Samen zunächst illegal. Trotzdem dürfen Samen für den privaten Anbau aus dem EU-Ausland eingeführt werden. Das geht auch per Bestellung über das Internet.

Durch das Cannabisgesetz sind außerdem Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt, vorgesehen. Gegen eine monatliche Pauschale können Mitglieder in diesen nicht nur das Endprodukt erhalten. Die Vereinigungen sind auch berechtigt, bis zu sieben Cannabis-Samen beziehungsweise fünf Stecklinge pro Monat an Nicht-Mitglieder für den privaten Anbau weiterzugeben. Die entstandenen Selbstkosten sind dem Verein dabei zu erstatten.

Wie viel und welche Cannabis-Samen dürfen angebaut werden?

Erwachsene Personen über 18 Jahren dürfen höchstens drei Cannabispflanzen auf einmal anbauen, die sie zum Eigenkonsum nutzen. Je nach Größe des Haushalts könnten dementsprechend also auch mehr Pflanzen gezüchtet werden. Wird diese Anzahl aber übertroffen, müssen die zusätzlichen Nutzhanfpflanzen sofort vernichtet werden. Während ihr 25 Gramm Cannabis überall in Deutschland dabei haben dürft, gilt an eurem Wohnsitz eine etwas großzügigere Regelung: Bis zu 50 Gramm der getrockneten Pflanze darf eine erwachsene Person bei sich zu Hause aufbewahren.

Keine Einschränkungen gibt es hingegen bei der Art der Cannabis-Samen. Lediglich die Anbauvereinigungen müssen sich diesbezüglich an eine Vorschrift halten. Für 18- bis 21-Jährige darf das Cannabis einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht übersteigen.

Wo darf man Cannabis anbauen?

Cannabispflanzen dürfen nur an eurem Wohnsitz oder einem gewöhnlichen Aufenthaltsort anpflanzt werden. Das schließt den Anbau in der eigenen Wohnung, dem Balkon oder Garten mit ein. Aber Vorsicht: Aufgrund der geltenden Regelungen ist nicht jeder Platz für eine Nutzhanfpflanze geeignet. Zum einen dürfen Minderjährige aufgrund des im Gesetz verankerten Kinder- und Jugendschutzes keinen Zugang zu Pflanzen, Cannabis-Samen oder dem geernteten Marihuana haben.

Hinzu kommt, dass auch Cannabispflanzen den typischen Grasgeruch verströmen. Dieser wird von vielen Menschen als störend wahrgenommen. Der Anbau darf jedoch keine unzumutbare Belästigung für Nachbarn oder andere Menschen darstellen. Um dies zu vermeiden, könnt ihr zum Beispiel auf weniger stark riechenden Cannabissorten und Lüftungsanlagen zurückgreifen.

Darf man das eigene Cannabis an andere verkaufen oder verschenken?

Ihr dürft euer selbst angebautes Cannabis weder verkaufen noch unentgeltlich an andere weitergeben. Das Recht der Weitergabe ist den Anbauvereinigungen vorenthalten, die durch monatliche Beiträge dafür eine Art Aufwandsentschädigung erhalten. Besonders streng handhabt das Gesetz die Abgabe an Minderjährige. Für über 21-Jährige, die Cannabis an Minderjährige verkaufen, wurde der Mindeststrafrahmen zuletzt auf zwei Jahre angehoben. Auch anderweitiger Handel mit selbst angebautem Cannabis wird strafrechtlich verfolgt.

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