Darf man SVP-Nationalrat Andreas Glarner einen «Gaga-Rechtsextremisten» nennen? Diese Frage wird das Obergericht des Kantons Aargau entscheiden müssen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen den Freispruch für einen Journalisten.
Kampf um Glarner-Beleidigung geht in nächste Runde
Die Frage, ob SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61) als «Gaga-Rechtsextremist bezeichnet werden darf, ist doch noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG hat gegen den Freispruch des Journalisten Hansi Voigt (61) Berufung eingelegt. Dies teilte Glarner Blick mit. Die Berufungsanmeldung liegt Blick vor.
Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 2022 hatte Voigt, ehemaliger Chefredaktor von «20 Minuten Online» und Gründer des Newsportals Watson, den SVP-Nationalrat auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
Erst Strafbefehl, dann Freispruch
Glarner zeigte Voigt an und bekam recht: Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte Voigt im Juni 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken, einer Busse von 1000 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Glarner sei «in seinem Ansehen diskreditiert worden», hiess es im Strafbefehl. Auch sei der Leumund geschädigt worden.
Voigt akzeptierte das Verdikt nicht, zog den Fall weiter. Mit Erfolg: Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt vergangene Woche frei. Der Richter urteilte, die Bezeichnung als «Gaga-Rechtsextremist» sei zwar scharf, müsse aber im Rahmen des politischen Diskurses akzeptiert werden.
Nun wird das Obergericht des Kantons Aargau entscheiden müssen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter. Auch Glarner selbst hat dies bereits angekündigt. (sf/oco)
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